Aktuelle
Arbeitsmarktanalyse:
Der Internet-
Branche fehlen
massiv Fachkräfte.
(Aktuelles)
"Bildungsprämie des
Bundes" -
Bildungsförderung
kaputtgespart
(Aktuelles)
Wer sich weiterbilden möchte, kann dafür einen Zuschuss vom Staat bekommen.
Detailinfos: www.bildungspraemie.info
Hier finden Sie Ihre nächste Beratungsstelle.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Nutzen Sie die Chance: Mit der Bildungsprämie des Bundes können Sie die Kosten für Ihre Weiterbildung deutlich reduzieren!
Unter bestimmten Voraussetzungen fördert die Agentur für Arbeit eine Weiterbildung. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und die Notwendigkeit einer beruflichen Qualifizierung bei Ihnen festgestellt wurde, z.B. um Ihre Kompetenzen zu erweitern, zu aktualisieren oder zu vertiefen.
Die für Sie zuständige Agentur für Arbeit kann dann einen sog. Bildungsgutschein ausstellen, den Sie bei uns einlösen können. Die Kosten der Weiterbildung werden dann komplett von der Agentur für Arbeit übernommen.
Sinngemäß gilt dies auch für Bezieher von Arbeitslosengeld 2. Diese stellen ihren Antrag bei der für sie zuständigen ARGE bzw. dem kommunalen Träger der Grundsicherung.
Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Merkblatt Förderung beruflicher Weiterbildung (Download vom Server der Agentur für Arbeit).
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, kann eine Weiterbildung am Webmasters College als Umschulungsmaßnahme gefördert werden.
Kostenträger für diese Förderung können sein:
Welcher dieser Träger für Sie in Frage kommt, richtet sich nach der Ursache der gesundheitlichen Beeinträchtigung und nach der Art der Rehabilitation.
Als erste Anlaufstelle empfehlen wir die Rehaberater bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder die »Gemeinsamen Servicestellen«, die es in jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt gibt.
Die Bundeswehr fördert die berufliche Bildung von Soldatinnen und Soldaten. Es gibt einen Rechtsanspruch auf Förderung der beruflichen Bildung nach Ende der Dienstzeit (die sog. Fachausbildung) ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren. Der Anspruchszeitraum und die finanziellen Leistungen sind je nach Dauer der Verpflichtungszeit gestaffelt. Im günstigsten Fall deckt Ihr Anspruch die gesamten Ausbildungskosten ab. Aber auch falls eine Differenz bleibt, können Sie den Restbetrag immer selbst finanzieren.
Weitere Informationen unter www.bfd.bundeswehr.de.